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   VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133, AN 2 K 09.01134   

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https://dejure.org/2009,73051
VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133, AN 2 K 09.01134 (https://dejure.org/2009,73051)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133, AN 2 K 09.01134 (https://dejure.org/2009,73051)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - AN 2 K 09.01133, AN 2 K 09.01134 (https://dejure.org/2009,73051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herabsetzung der regionalen Höchstgrenze für zur Sonderprämie beantragte männliche Rinder in den Jahren 2002 und 2003;Auswirkungen der Plafondkürzung auf die Betriebsprämiengewährung ab 2005;Härtefallantrag; Vertrauensschutz; Rückwirkungsverbot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.03.2003 - C-14/01

    Niemann

    Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133
    Dazu kann festgehalten werden, dass grundsätzlich ein Wirtschaftsteilnehmer - gerade in einem derart dynamischen Bereich wie dem der Agrarförderung - nicht darauf vertrauen kann, dass seine Position keinerlei neuen marktpolitischen oder strukturpolitischen Bestimmungen unterworfen wird (vgl. EuGH vom 28.4.1988 Rs. C-120/86, seitdem st. Rspr., z.B. aus jüngerer Zeit EuGH vom 6.3.2003 Rs. C-14/01 RdNr. 56 sowie Schlussanträge der Generalanwältin vom 20.1.2004 a.a.O. RdNr. 93, jeweils m.w.N.).

    Insoweit dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine unterschiedliche Behandlung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. aus der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 34 Abs. 2 Unterabsatz 2 EGV etwa das Urteil vom 06.03.2003 Rs. C-14/01, Slg 2003 I-2279, m.w.N.).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133
    Darüber hinaus gilt, dass gerade am Beginn einer Systemänderung in der Subventionierung des Agrarbereichs dem Gesetzgeber jedenfalls ein sehr weiter Prognose- und Gestaltungsspielraum zukommt, bei dessen Ausgestaltung er sich auch mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen kann (vgl. dazu zuletzt z.B. BVerfG vom 14.10.2008, Az. 1 BvF 4/05, NVwZ-RR 2009, 655), ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen.
  • EuGH, 17.10.1995 - C-44/94

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Fishermen's

    Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133
    Von daher wird die von der Klägerin beklagte Ungleichbehandlung nicht durch die europarechtliche Verordnung, sondern letztlich durch deren unterschiedliche "Umsetzung" im Mitgliedsstaat Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten herbeigeführt (vgl. dazu, dass allgemein die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht allein deshalb als Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit angesehen werden kann, weil andere Mitgliedsstaaten weniger strenge Vorschriften anwenden, z.B. EuGH vom 17.10.1995 Rs. C-44/94, Slg 1995 I-3115; vgl. außerdem die bereits oben unter I 2. zitierte Rechtsprechung des EuGH).
  • EuGH, 28.04.1988 - 120/86

    Mulder / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133
    Dazu kann festgehalten werden, dass grundsätzlich ein Wirtschaftsteilnehmer - gerade in einem derart dynamischen Bereich wie dem der Agrarförderung - nicht darauf vertrauen kann, dass seine Position keinerlei neuen marktpolitischen oder strukturpolitischen Bestimmungen unterworfen wird (vgl. EuGH vom 28.4.1988 Rs. C-120/86, seitdem st. Rspr., z.B. aus jüngerer Zeit EuGH vom 6.3.2003 Rs. C-14/01 RdNr. 56 sowie Schlussanträge der Generalanwältin vom 20.1.2004 a.a.O. RdNr. 93, jeweils m.w.N.).
  • EuG, 03.05.2007 - T-357/02

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des

    Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133
    Eine solche "unechte" Rückwirkung befindet sich aber jedenfalls dann mit den genannten Geboten der Rechtssicherheit bzw. des Vertrauensschutzes in Einklang, wenn bei der Rechtsänderung Gemeinschaftsinteressen verfolgt werden, die das Individualinteresse überwiegen (vgl. dazu allgemein aus jüngerer Zeit z.B. das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 3.5.2007 Rs. T-357/02 sowie die Schlussanträge der Generalanwältin vom 20.01.2004 Rs. C-37/02 und C-38/02, Slg 2004 I-6911, jeweils m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-37/02

    Di Lenardo

    Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133
    Eine solche "unechte" Rückwirkung befindet sich aber jedenfalls dann mit den genannten Geboten der Rechtssicherheit bzw. des Vertrauensschutzes in Einklang, wenn bei der Rechtsänderung Gemeinschaftsinteressen verfolgt werden, die das Individualinteresse überwiegen (vgl. dazu allgemein aus jüngerer Zeit z.B. das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 3.5.2007 Rs. T-357/02 sowie die Schlussanträge der Generalanwältin vom 20.01.2004 Rs. C-37/02 und C-38/02, Slg 2004 I-6911, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-56/99

    Gascogne Limousin viandes

    Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist auch bereits anerkannt, dass der Umstand, dass der Erlass einer Maßnahme im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation für bestimmte Erzeuger je nach den besonderen Eigenheiten ihrer Erzeugung oder den örtlichen Bedingungen unterschiedliche Auswirkungen haben kann, nicht als eine nach Art. 34 Abs. 2 EGV verbotene Diskriminierung angesehen werden kann, wenn die Maßnahme auf objektiven, den Erfordernissen des gesamten Funktionierens der gemeinsamen Marktorganisation angepassten Kriterien beruht (vgl. z.B. EUGH vom 11.05.2000 Rs. C-56/99, Slg 2000 I-3079, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.07.2008 - 19 BV 07.2399

    Bestimmung des Referenzbetrags zur Durchführung der einheitlichen; Betriebsprämie

    Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133
    Es besteht in Anbetracht der oben dargelegten Zusammenhänge (vgl. dazu insbesondere auch BayVGH vom 17.07.2008 19 BV 07.2399, RdL 2009, 138) ebenfalls kein Anlass für eine analoge Anwendung der Bestimmung des Art. 40 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 auf die von der Klägerin angeführte Konstellation der Plafondkürzung 2002.
  • VG Münster, 25.08.2006 - 9 K 4462/03

    Gewährung einer Sonderprämie für männliche Rinder; Absenkung nationaler

    Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 2 K 09.01133
    Im Übrigen schließt sich die Kammer weiter den überzeugenden, detaillierten Darlegungen in dem den Beteiligten bekannten Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 25. August 2006 Az.: 9 K 4462/03 an.
  • VG Minden, 10.04.2013 - 11 K 1661/12

    Berücksichtigung der Umstellung eines Subventionierungssystems im Bereich der

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 30. Juli 2009 - AN 2 K 09.01133, AN 2 K 09.01134 -, m.w.N., juris Rz. 56, 57.
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